Turnier - Preis des Präsidenten

Vorankündigung:

 

Preis des Präsidenten am 29.08.2010 ab 10:00 Uhr,

Benefizturnier zugunsten von „Teen Spirit Island“,

 

eine Therapiestation der Hannoverschen Kinderheilanstalt für

suchtabhängige Kinder und Jugendliche (siehe Flyer).

Die Ausschreibung erfolgt Ende Juli 2010.

 

 

Neue Driving Range öffnet

Abschlag frei auf neuer Driving Range

am Freitag, 02.07.2010 um 14:00 Uhr

 

Änderung Termin Clubmeisterschaft Damen und Herren 2010

Neuer Termin: Samstag 14. und Sonntag 15. August

 

 

Regelnachmittage für alle Interessierten

Es finden regelmäßig kostenlose Regelnachmittage auf der Driving Range statt, Termine:

 

12.06.2010, 17.07.2010, 14.08.2010, 11.09.2010

 

Anmeldung über die aushängende Liste im Club, das Sekretariat oder die Pro´s.

 

Perfekter Familiensport

Constanze Stock, 33 Jahre, HC 49, Golfclub Isernhagen e. V.

 

Als Constanze Stock im September 2005 die Platzreife absolvierte, wusste die studierte Betriebswirtschaftlerin noch nicht, dass sie in der kommenden Saison mit einem ganz besonderen „Handicap“ über den Platz gehen würde. „Gleich in der ersten Saison war ich hochschwanger und konnte mein neues Hobby nicht ausüben“, erinnert sich die 33 Jährige. Als Töchterchen Lara im Sommer 2006 geboren wurde, entstand die Idee, statt ausgedehnter Spaziergänge durch den Wald lieber mit Kind im Wagen und der Golfausrüstung auf dem Rücken eine Runde zu drehen. Inzwischen ist die dreijährige Lara bereits im Kindergarten, aber Mutter Constanze geht immer noch mit Kinderkarre auf den Golfplatz. Dann ist Sohn Timon mit dabei, der im November 2008 geboren wurde. „Der Golfsport ist für mich ein hervorragender Ausgleich für mein turbulentes Familienleben und den abwechslungsreichen Beruf. Hier muss ich mich auf den Sport konzentrieren und kann meine eigene Energie bündeln. Und die Bewegung an der frischen Luft tut nicht nur mir, sondern auch meinen Kindern gut.“ Mindestens einmal in der Woche versucht die Isernhagenerin zu Golfen. Auch wenn die Zeit oft nur für eine kurze Runde reicht. „Umso mehr freue ich mich auf den Kurzplatz, den der Golfclub Isernhagen 2011 bekommt. Gerade für Anfänger und Menschen mit wenig Zeit ist eine Kurzplatz-Runde ideal“, weiß die Vertriebs- und Kommunikationstrainerin für Bankkaufleute. Und wenn die Kinder zu alt für den Buggy sind, hofft Constanze Stock darauf, sie trotzdem für den Golfplatz begeistern zu können. „Golf ist einfach der perfekte Familiensport, denn jeder hat sein eigenes Leistungsniveau und man spielt trotzdem zusammen.“

 

Wettspielkalender 2010

gci-wettspielkalender_2010_www.pdf

DGV Ausweise 2010

Auf dem DGV-Verbandstag 2008 wurde von den Mitgliedern mehrheitlich die neue freiwillige Kennzeichnung der DGV-Ausweise mittels Hologrammen beschlossen. Die Entscheidungsträger der DGV-Mitglieder wollten mit der Neufassung der Ausweiskennzeichnung ein Instrument erhalten, um die Gastspieler besser einordnen zu können und um eine objektive Basis zur Gestaltung einer aktiven Greenfee-Politik zu haben.

Der Golfclub Isernhagen wird die Ausweise 2010 mit goldenem Hologramm erhalten, siehe Bild.

 

Die meistgestellten Fragen zur neuen, freiwilligen Ausweis-Kennzeichnung

Muss jedes DGV-Mitglied seine DGV-Ausweise kennzeichnen?
Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Jeder dem DGV angeschlossene Golfclub/Anlagenbetreiber entscheidet selbst, ob er die von ihm ausgegebenen DGV-Ausweise mit den festgelegten Merkmalen kennzeichnen möchte oder nicht.

 

Kann man für die Golfanlage nur das goldene „R/vS“ erhalten?
Wenn eine Golfanlage an der freiwilligen Kennzeichnung der DGV-Ausweise teilnimmt, dann ermittelt eine Software für jede Ausweisbestellung welche Kennzeichnung („ohne“, „R“, „vS“, „R/vS“) darauf aufgebracht wird. Eine Beschränkung auf ein bestimmtes Hologramm ist nicht möglich.


Unterschiedliche Kennzeichnung von DGV-Ausweis oder DGV-Ausweisplus?
Die Kennzeichnung der Ausweise ist unabhängig von der Nutzung von DGV-Ausweis oder DGV-Ausweisplus.

 

Erhalten auch Fernmitglieder das „Regionalitäts“-Hologramm?
Die Regionalitäts-Kennzeichnung bezieht sich auf die Golfanlage. Werden die Kriterien von dieser erfüllt, dann werden alle ausgegebenen DGV-Ausweise entsprechend gekennzeichnet.


Unterschiedliches Greenfee bei unterschiedlichen Kennzeichnungen?
Den Clubsekretariaten soll eine Greenfee-Findung durch die Verknüpfung von Ausweiskennzeichnung zwischen dem DGV-Intranet und den Club-Verwaltungs-Systemen ermöglicht werden. Letztendlich ist dies aber immer eine Entscheidung der Golfanlage. Es gilt das Hausrecht.



Änderungen in den Golfregeln 2008

Regel 4-2 Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff; Strafenvermerk

Das Mitführen, jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder eines Schlägers, der den Bestimmungen der Regel 4-2 widerspricht, wird auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern geändert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4 Strafschläge). Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Schläger macht, fällt als Strafe die Disqualifikation an.

 

Regel 12-2 Ball identifizieren

Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein, an welchen Stellen des Platzes der Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch im Gegensatz zu früher im Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war. (Siehe auch entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses Spielen eines falschen Balls im Hindernis entfällt.)

 

Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung

Die Regel enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer Platzregel zum Gebrauch von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine solche Platzregel bleiben jegliche Entfernungsmesser verboten. Wird die Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten.

 

Regel 15-3 Falscher Ball

Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun auch im Hindernis identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an.

 

Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen

Wenn ein Spieler unabsichtlich oder um seinen Mitbewerbern nicht in die Puttlinie zu treten auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies nicht als Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige Puttroutine, die eine solche Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher nur in einer Entscheidung geregelt).

 

Regel 19-2 Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten; Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung

Trifft der Ball eines Spielers nach einem Schlag dessen Ausrüstung, Caddie oder den Spieler selbst, so zieht dieser sich nur noch einen Strafschlag und nicht mehr zwei Strafschläge bzw. Lochverlust zu.

 

Regel 20-7c Vom falschen Ort spielen: Zählspiel

Hier wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die die Doppelstrafe vermeidet, wenn ein Spielern vom falschen Ort spielt und fälschlich einen Ball ersetzt (siehe entsprechende Änderung zu Regel 15-2)

 

Regel 24-1 Bewegliche Hemmnisse

Es ist zukünftig erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in Bewegung ist.

 

Regel 27-1 Strafschlag und Distanzverlust, Ball im Aus, Ball nicht innerhalb von fünf Minuten gefunden

Der Begriff „berechtigte Anzeichen“ wird durch „bekannt oder so gut wie sicher“ ersetzt, wenn zu bestimmen ist, ob ein nicht gefundener Ball als in einem Hemmnis (Regel 24-3), in ungewöhnlich beschaffenem Boden (Regel 25-1c) oder in einem Wasserhindernis (Regel 26-1) liegend angesehen werden darf, Siehe entsprechende Änderungen der Erklärung „Verlorener Ball“ und Regel 18-1.

 

Anhang II – Ziffer 4.c Trampolineffekt des Schlägerkopfes

Hier wird unter Bezug auf ein separates Testverfahren ein höchstzulässiger Trampolineffekt eines Golfschlägerkopfes festgesetzt. Jegliche Schläger mit einem höheren Werst sind ab dem 01.01.2008 nicht mehr zugelassen. Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:

a)    Hat eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“ ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft gesetzt, so muss ein Schläger gespielt werden, der auf dieser Liste enthalten ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.

b)   Wird die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so muss ein fraglicher Schläger nicht in dieser Liste aufgeführt sein, muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er getestet würde. Keinesfalls darf er in der „List of Non-Conforming Drivers“ enthalten sein.

Die Listen finden sich auf der Homepage des R&A www.randa.org in dem Bereich Rules - Equipment. Schläger, die auf beiden Listen fehlen, müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der ausdrücklich zugelassen ist.

 

 

Sternchen-Regelung 2008

GVNB Rundschreiben vom 10.12.2007

 

Im Bereich des DGV werden Vorgaben ab dem Jahr 2008 nicht mit einem Sternchen gekennzeichnet. Die entsprechende Regelung aus dem EGA Handicap System, die in das DGV-Vorgabensystem im Frühjahr aus formalen Gründen übernommen wurde, wird insoweit nicht in Kraft treten.

 

Der DGV bleibt, wie alle anderen EGA-Nationen, mit seinen Mitgliedsanlagen allerdings verpflichtet, die Aktualität der Vorgaben kenntlich zu machen, Dies wird ab Spielsaison 2008 allein im Vorgabenstammblatt jedes Spielers dadurch erfolgen, dass die Summe der vorgabenwirksamen Wettspiele des Spielers aus dem vergangenen und dem laufenden Jahr dort zusammengefasst wiedergegeben wird (wenn beispielsweise im Juni 2008 ein Golfspieler sein Stammblatt ausdrucken wird und er im Vorjahr fünf und im laufenden Jahr zwei vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt hat, würde er in seinem Vorgabenstammblatt den Hinweis „(05/02)“ wieder finden). Dieser Hinweis hat „automatisch“ keinerlei Auswirkung auf die Vorgabe des Spielers, Die heute bekannte Vorgabenverwaltung wird wie gewohnt beibehalten. Auch wird der DGV keine Empfehlung aussprechen, jemanden von Wettspielen auszuschließen, nur weil eine bestimmte Anzahl von vorgabenwirksamen Ergebnissen im Vorjahr bzw. laufenden Jahr nicht erreicht wurde.

 

Dennoch haben die Mitgliedsvereine mit dem Summenaufdruck die nun vereinfachte Möglichkeit, wenn gewünscht, Spieler durch entsprechende Formulierung der Wettspielausschreibung vom Wettspiel auszuschließen oder nur „außer Konkurrenz“ starten zu lassen, wenn diese Spieler eine gewisse Spielfrequenz (z. B. „mindestens vier vorgabenwirksame Wettspiele im vergangenen Jahr“) nicht aufweisen. Der Summenaufdruck vereinfacht dann die Handhabung. Dies ist letztlich der verbliebenen Inhalt der von der EGA vorgesehenen Aktualitätskennzeichnung.

 

Der Europäische Golfverband (EGA) hatte alle nationalen Golfverbände mit dem überarbeiteten EGA Handicap System Anfang 2007 verpflichtet, ab 2008 die Stammvorgaben der Golfspieler mit einem Aktualitätskennzeichen zu versehen. Die Regelung der EGA sah bisher hierfür vor, Vorgaben von Golfspielern, die mindestens vier vorgabenwirksame Wettspiele im Vorjahr oder im aktuellen Kalenderjahr gespielt haben, mit einem Sternchen zu versehen und alle anderen Vorgaben unverändert zu lassen.

 

CSA

DGV drängt bei EGA auf Anpassungen des CSA

 

Bereits in den vergangenen Monaten hatte der DGV darauf verwiesen, unerwartete Effekte und nicht praktikable Wirkungsweisen des Competition Stableford Adjustment nach Auswertung der Saisonstatistik unverzüglich mit der European Golf Association (EGA) zu besprechen und auf Anpassungen zu drängen. Zwischenzeitlich sind erste Gespräche erfolgt und die EGA hat unmittelbare Bereitschaft für Anpassungen gezeigt. Dabei geht es um ein vorrangiges Ziel: Minus-Anpassungen beim CSA sollen zum Ausnahmefall werden, „CSA 0“ soll die Regel bilden.

 

Statistische Auswertungen der Spielsaison 2007 im Bereich des DGV haben gezeigt, dass insbesondere im Vergleich zu Großbritannien, viel zu häufig Minus-Anpassungen durch das System erfolgt sind. Damit wurde eine CSA-Anpassung von den Wettspielteilnehmern als „Normalfall“ bzw. „die Regel“ empfunden. Dies sollte aber nicht Ziel der CSA-Einführung sein. Vielmehr sollen nur außerordentlich gute und besonders schlechte Spielbedingungen bei der Vorgabenberechnung Anpassungen auslösen. Konkret: Die in der zurückliegenden Saison zu beobachtenden Minus-Anpassungen von ca. 30 % sollten in der kommenden Saison auf ca. 15 % halbiert werden. Anders herum: In über 80 % der Wettspiele käme es dann zu einem CSA-Wert 0 bzw. einer Plus-Anpassung.

 

Der DGV bewertet es außerordentlich positiv, dass die EGA kurzfristig bereit war, das belastbare statistische Material aus dem Bereich des DGV in ihre Beratungen zu möglichen Anpassungen einzubeziehen. Es ist beabsichtigt und Ziel der weiteren Gespräche mit der EGA, die CSA-Anwendung schon für die Spielsaison 2008 mit dieser deutlich verbesserten Wirkungsweise auszustatten.